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Inklusive Bildungsangebote

Seit dem 1. August 2015 ist ein neues Schulgesetz in Kraft getreten. Die Pflicht zum Besuch der Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wurde aufgehoben und das Elternwahlrecht im Hinblick auf den schulischen Lernort gestärkt.

So können Eltern und Erziehungsberechtigte im Grundsatz entscheiden, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einem Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum, in einer kooperativen Organisationsform oder in einer allgemeinen Schule, in einem inklusiven Bildungsangebot umgesetzt werden soll.

In den inklusiven Bildungsangeboten vor Ort arbeiten Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer unserer Schule gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schulen im Team.

Aufgabe dieser pädagogischen Kooperation ist es Lehr-und Lernsituationen auf der Grundlage der jeweils geltenden Bildungspläne zu planen und zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Lernen werden zieldifferent unterrichtet. Die Grundlage für ihre Bildungsangebote ist der Bildungsplan der Förderschule (Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Lernen).

Das Zeugnis der allgemeinen Schule enthält den Zusatz bei Bemerkungen: „Der Bildungsplan der Förderschule wurde diesem Unterricht und der Beschreibung und Bewertung ihrer/seiner Leistung zu Grunde gelegt.“

 

 

 

 

 


Dr. Weiß-Schule
Sonderpädagogisches Bildungs-
und Beratungszentrum

Weidenstraße 1
69412 Eberbach
Tel. 06271 / 94 37 - 0
>Mail schreiben<

 

 

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Schulleitung: Frau Schild
Sekretariat: Frau Püschel
Hausmeister: Herr Hörr